Am 26. Februar 2016 hat nun der Bundesrat der Änderung der handelsrechtlichen Vorschriften zur Berechnung der Pensionsrückstellungen zugestimmt. Wie im vorherigen Blog erwähnt, erfolgt die Änderung im Rahmen des Umsetzungsgesetzes zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie.
Während die Änderungen zur Berechnung der Pensionsrückstellungen schon am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt eintreten sollen, tritt das Umsetzungsgesetz selbst zum 21. März 2016 in Kraft.
Bezüglich des Ermittlungszeitraums für den Diskontierungszinssatz, der Ausschüttungssperre, der notwendigen Anhangangaben und der erstmaligen Anwendung verweisen wir auf den vorherigen Blog.