Ende Juli 2014 wurde der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU, kurz Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetz – BilRUG – veröffentlicht.
Diese Richtlinie ist bis zum 20. Juli 2015 in deutsches Recht umzusetzen, was insbesondere durch Änderung des HGB’s, des Publitätsgesetzes, des Aktiengesetzes und des GmbH-Gesetzes erfolgen wird.
Neben einigen redaktionellen Klarstellungen und Verbesserungen bilanzrechtlicher Vorschriften ist mit folgenden Neuerungen zu rechnen:
- Geänderte Vorgaben zur Rechnungslegung, insbesondere für kleine Kapitalgesellschaften
- Anhebung der Schwellenwerte für die Größenklassen von Kapitalgesellschaften
Dabei sollen die Schwellenwerte für die Abgrenzung kleiner und mittelgroßer Kapitalgesellschaften um ca. 20 % angehoben werden. - Neue Berichtspflichten von Unternehmen des Rohstoffsektors
Diese erstmaligen Berichtspflichten sollen in einem neuen unter Abschnitt des HGB’s geregelt werden. - Erleichterung der Rechnungslegungsvorgaben für sehr kleine Genossenschaft
Hier soll es vergleichbare Erleichterungen wie bereits für Kleinstkapitalgesellschaften geben.
Es bleibt also spannend und abzuwarten, was in fast einem Jahr in deutsches Recht umgesetzt wird.