EU-Reform der Abschlussprüfung

Im April 2014 wurde die EU-Reform der Abschlussprüfung vom EU-Parlament und EU-Rat verabschiedet.

Diese betrifft die Richtlinie zur Änderung der Abschlussprüferrichtlinie und die Verordnung über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse.

Während die Richtlinie noch von den Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren in ihr jeweiliges Recht umgesetzt werden muss, gilt die Verordnung zwei Jahre nach deren Veröffentlichung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.

Die Berufskollegen und -kolleginnen, die mittelständische Mandanten (hier i.S.v. Mandanten, die nicht von öffentlichem Interesse sind) prüfen, müssen sich auf folgende Regelungen und Änderungen einstellen:

  • Die Aufsicht soll transparenter werden. So soll beispielsweise die Behörde jährlich einen Tätigkeitsbericht veröffentlichen und es soll eine öffentliche Bekanntmachung hinsichtlich Maßnahmen gegen die Berufskollegen und -kolleginnen erfolgen.
  • Die International Standards on Auditing (ISA) werden verpflichtend zu beachten sein.

    Dabei ist ähnlich der jetzt bereits bestehenden skalierten Abschlussprüfung auf die Verhältnismäßigkeit bei der Anwendung der ISA zu achten.

  • Gewerbliche Investoren können sich nach wie vor nur eingeschränkt an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beteiligen.
  • Es verbleibt bei dem 6-Jahresrythmus für die Qualitätskontrollprüfungen.
  • Grundsätzlich bleibt es dabei, dass der Abschlussprüfer u.a. keine Steuerberatungs-, Bewertungs-und Unternehmensberatungsleistungen erbringen darf.

    Da hier jedoch die Mitgliedstaaten noch weitere Rechte haben, d.h. weitere Tätigkeiten verbieten oder auch zulassen dürfen, bleibt abzuwarten, wie letztendlich die Regelungen in Deutschland ausfallen.

  • Die Berichtspflichten im Bestätigungsvermerk nehmen zu, so dass dieser künftig umfangreicher ausfallen wird.

Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass die EU-Reform der Abschlussprüfung zumindest für die mittelständisch geprägten Berufskollegen und -kolleginnen keine wirklich gravierenden Änderungen beinhaltet.

ISA – Wann kommt ihr?

Bei der Einführung der ISA (International Standards on Auditing), die rechtsverbindliche Prüfungsstandards für deutsche Wirtschaftsprüfer darstellen, ist wiederholt mit Verzögerungen zu rechnen.

Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurde die EU-Abschlussprüferrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Demnach muss der Abschlussprüfer bei der Durchführung einer Jahresabschlussprüfung die internationalen Prüfungsstandards anwenden, die von der EUKommission im Komitologie-Verfahren angenommen worden sind.

Die EU-Kommission hat bislang jedoch noch keine ISA übernommen, so dass in Deutschland weiterhin die auf nationalen gesetzlichen Regelungen aufbauenden Prüfungsstandards gelten, die vom IDW herausgegeben werden.

Sobald die ISA angenommen sind, wird die EU eine verbindliche deutsche Fassung im Amtsblatt der EU veröffentlichen. Dann haben diese ISA Gesetzescharakter und werden für den Berufsstand unmittelbar verbindlich. Da sie EU-Richtlinienrecht darstellen, erübrigt sich eine Transformation der ISA in deutsche Prüfungsstandards.

Wann jedoch genau die ISA adoptiert und dann als Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung gelten, ist bis heute noch nicht klar.