ISA – Wann kommt ihr?

Bei der Einführung der ISA (International Standards on Auditing), die rechtsverbindliche Prüfungsstandards für deutsche Wirtschaftsprüfer darstellen, ist wiederholt mit Verzögerungen zu rechnen.

Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurde die EU-Abschlussprüferrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Demnach muss der Abschlussprüfer bei der Durchführung einer Jahresabschlussprüfung die internationalen Prüfungsstandards anwenden, die von der EUKommission im Komitologie-Verfahren angenommen worden sind.

Die EU-Kommission hat bislang jedoch noch keine ISA übernommen, so dass in Deutschland weiterhin die auf nationalen gesetzlichen Regelungen aufbauenden Prüfungsstandards gelten, die vom IDW herausgegeben werden.

Sobald die ISA angenommen sind, wird die EU eine verbindliche deutsche Fassung im Amtsblatt der EU veröffentlichen. Dann haben diese ISA Gesetzescharakter und werden für den Berufsstand unmittelbar verbindlich. Da sie EU-Richtlinienrecht darstellen, erübrigt sich eine Transformation der ISA in deutsche Prüfungsstandards.

Wann jedoch genau die ISA adoptiert und dann als Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung gelten, ist bis heute noch nicht klar.

Die kleine Kapitalgesellschaft und der Lagebericht

Immer wieder passiert es, dass in den Satzungen von kleinen Kapitalgesellschaften steht, dass diese auch einen Lagebericht aufstellen. Offenbar wird dabei übersehen, dass in § 264 Abs. 1 des HGB ganz explizit geregelt ist, dass kleine Kapitalgesellschaften einen Lagebericht gerade nicht aufstellen müssen.

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